Die neue Gesetzeslage:

1
Gesetzliche Bestimmungen • Regelwerke • Checkpunkte

  • BETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG
    Seit 03.10.2002 sind mit der Betriebssicherheitsverordnung die EG-Richtlinien auch verbindlich auf nationaler Ebene umgesetzt. Der Unternehmer trägt damit noch deutlicher die Verantwortung für die Sicherheit in den Betrieben.

  • DIE SICHERHEITSFACHKRAFT (SIFA) unterstützt hierbei den Unternehmer insbesondere bei der Erstellung der:

  • GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG
    Die Gefährdungsbeurteilung zeigt die spezifischen Gefährdungspotenziale des Betriebes sowie Maßnahmen zur Gefährdungsminderung auf.
    -> siehe D-KRANTECHNIK PRÜFKRITERIEN©

Daneben haben die berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschriften nach wie vor Gültigkeit:

  • BERUFS-GENOSSENSCHAFTLICHE VORSCHRIFTEN (BGV) / GRUNDSÄTZE (BGG) / REGELN (BGR) / INFORMATIONEN (BGI)
    Diese enthalten eine über Jahrzehnte gewachsene Fülle von konkreten und sehr detaillierten Prüfbestimmungen. Sie waren 1993 die Grundlage, auf der aufbauend die D-KRANTECHNIK PRÜFKRITERIEN© entwickelt wurden.

  • GÜTE- UND PRÜFBESTIMMUNGEN DER GÜTEGEMEINSCHAFT KRANSERVICE (GKS)
    -> siehe D-KRANTECHNIK PRÜFKRITERIEN©

  • SUVA: UNFALLVERHÜTUNGSVORSCHRIFTEN DER SCHWEIZERISCHEN UNFALLVERSICHERUNGSANSTALT (Schweiz)

Soweit ein Auszug.
Nachfolgend können Sie noch mehr Details ansehen – z. B. die D-KRANTECHNIK PRÜFKRITERIEN©. Oder auch wieder den (Über-)
Blick aufs Ganze.

 
 
Seite als PDF sichernSeite als PDF sichern