Gefährdungsbeurteilung für Hebezeuge- Mit D-KRANTECHNIK auf der sicheren Seite. (19/08/2016)

Ihre Verantwortung als Arbeitgeber:

Arbeitsschutz ist Chefsache. Um die Gesundheit der Mitarbeiter zu erhalten und Dritte nicht zu gefährden, ist der Arbeitgeber gemäß  Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung und der  DGUV Vorschrift 1 verpflichtet, die Arbeitsbedingungen im Unternehmen unter Arbeitssicherheitsgesichtspunkten zu beurteilen und erforderliche Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Dies gilt auch für Kran- und Toranlagen. Die Grundlage zur Umsetzung dieser Verpflichtung ist die Gefährdungsbeurteilung.

Wie kann D-KRANTECHNIK Sie unterstützen?

BetrSichV, §3 Absatz3: „ … Die Gefährdungsbeurteilung darf nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden. Verfügt der Arbeitgeber nicht selbst über die entsprechenden Kenntnisse, so hat er sich fachkundig beraten zu lassen.“

Hier setzt unser Service, die D-KRANTECHNIK Gefährdungsbeurteilung an und unterstützt Sie im vollen Umfang bei der Analyse, Dokumentation und Vermittlung der Beurteilung. Gemäß BetrSichV §7 muss jede Krananlage separat betrachtet werden. Dabei kommt das „Know how“ unserer Spezialisten und die langjährige Erfahrung zum Tragen.

Tätigkeits-, Objekt- und Umgebungsbezogene Gefährdungen für jede Anlage


Unsere Leistungen:

  • Ermittlung der Gefährdungen vor Ort
  • Interview der Verantwortlichen
  • Sichtung vorhandener Dokumentationen und Gefährdungsbeurteilungen
  • Beurteilung der Arbeitsmittel-, Tätigkeits- und Umgebungsbezogenen Gefährdungen
  • Festlegen konkreter Schutzmaßnahmen
  • Unterstützung bei der Risikobewertung
  • Dokumentation der D-KRAN Gefährdungsbeurteilung mit anschließender Übergabe an den Verantwortlichen

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