D-KRAN


Prüfmethoden

D-KRAN Prüfmethoden

Bei der Prüfung von Krananlagen, Hebezeugen, Toren und weiterer prüfpflichtiger Arbeitsmittel setzen unsere Befähigten Personen (lt. alter berufsgenossenschaftlicher Bezeichnung „Sachkundige“) in der Praxis entwickelte Prüfmethoden und spezielle Prüfmaßnahmen ein:

  1. Ermittlung der theoretischen Nutzungsdauer, Volllaststunden FEM 9.755 – Befragung/empirisch – SWP
  2. Elektromagnetische Riss- und Eindringprüfung  – „Magnetpulver“
  3. Farb-Eindringprüfung, Met-L-Check-Verfahren
  4. Elektrische Betriebsmittel Prüfung ortsfest gemäß DIN VDE 0105-100 (Wiederkehrende Prüfung) 0113-32 (Erstmalige Prüfung) – umgangssprachliche Bezeichnung der Berufsgenossenschaften: „BGV A3“ aktualisiert: „DGUV Vorschrift 3“
  5. Prüfung elektrischer Betriebsmittel ortsveränderlich gemäß VDE 0701-0702 – umgangssprachliche Bezeichnung der Berufsgenossenschaften: „BGV A3“ aktualisiert: „DGUV Vorschrift 3“
  6. Einsatz eines Mobilen Prüfstandes für ortsveränderliche, leicht transportierbare Winden, Hub & Zuggeräte
  7. Kran-, Kranbahn-Vermessung und Beurteilung
  8. Beurteilung, Einstufung offener Windwerke in eine FEM Gruppe
  9. Getriebebegutachtung  mittels Endoskopie, Getriebeöl-Analyse, etc.
  10. Beurteilung, Sachverstand Tragende Teile Werkseigene Produktions-Kontrolle – WPK DIN 1090
  11. Statische Berechnungen
  12. Überprüfung der digitalen Krandaten – Triebwerks-, Steuerungs-Daten etc. Auswertung Diagnosen, z.B. Volllast Stunden – Nutzungsdauer – SWP. Veränderungen, Optimierung der Parametrierung entsprechend den betrieblichen  Anforderungen. SPS u. a. Systeme der Triebwerkshersteller.
  13. Elektro-Thermographie Überprüfung elektrischen Bauteile mittels IR-Wärmebild im laufenden Betrieb. Die Elektro-Thermographie liefert bei hoch beanspruchten, wichtigen Anlagen Verdachtshinweise. Sie ersetzt nicht die nach der Gefährdungsbeurteilung vorzunehmenden Prüfmaßnahmen.
  14. Messung der Betriebskräfte und des zeitlichen Kraftverlaufs an Toren mit Schließkantensicherung

 

Alle speziellen Prüfmaßnahmen und Methoden müssen im Einklang mit der Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsmittels stehen.
D-KRANTECHNIK empfiehlt, im Rahmen der (jährlichen)  generellen Prüfung, alle relevanten Prüf- und Wartungsmaßnahmen fortlaufend zu dokumentieren – als wesentlicher Teil der Gefährdungsbeurteilung und den hieraus resultierenden Maßnahmen.

Prüfkriterien

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Prüfpflichtige Arbeitsmittel

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